Der Mindestabstand von Windrädern zu Wohngebieten wird in Deutschland nicht einheitlich vom Bund sondern von den einzelnen Bundesländern geregelt, so dass es eine Vielzahl unterschiedlicher Bestimmungen gibt. Bei etwa der Hälfte der Ländervorschriften wird auf die pauschale Tausend-Meter-Regel zurückgegriffen, bei der Windräder nicht näher als 1000 Meter zu einem (allgemeinen/ reinen) Wohngebiet liegen dürfen. Seit Jahren führte eben diese Regelung zu einem großen Streitthema beim Ausbau erneuerbarer Energien und der Windkraft in Nordrhein-Westfalen. Doch jetzt wurde die Tausend-Meter-Regel mit einer großen Mehrheit vom Landtag NRW abgeschafft, um den Ausbau weiterer Windkraft voranzutreiben und die Klimaziele zu erreichen. Nach Einschätzung des „Landesverbands Erneuerbare Energien“ werden Windanlagen dennoch -unter anderem wegen Vorschriften zum Thema Lärmschutz- weiterhin auch in Nordrhein-Westfalen in der Regel mehrere Hundert Meter von Wohnbebauungen entfernt stehen. Nichtsdestotrotz soll durch den Wegfall der Tausend-Meter-Regel unter Berücksichtigung der Lärmschutzvorschriften die Fläche, die zukünftig mit Windrädern bebaut werden dürfte, um 42 Prozent erhöht werden, wenn man das Ergebnis der Berechnung des „Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW“ (LANUV) berücksichtigt. Die M&P ENERGY freut sich über diese positiven Nachrichten zur Steigerung der Windenergie in Nordrhein-Westfalen und über die Möglichkeit die Planung dieser neuer Windkraftanlagen mit ihrer Expertise vielleicht auch unterstützen zu können. |
NRW kippt Tausend-Meter-Regel für Windkraftanlagen
28
Sep